EXZESS-TOURISMUS

Gesetzeserlass 1/2020, vom 17. Januar 2020, gegen den Exzess-Tourismus für die Qualitätsverbesserung in Touristengebieten. (BOIB
Nr. 10 vom 23.01.2020)

Die Geschäftsleitung von HM Ayron Park möchte Sie darüber informieren, dass es den Gästen untersagt ist, Handlungen auszuführen, die eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit in dieser Einrichtung mit sich bringen können, beispielsweise von einem Balkon oder einem Fenster zu einem anderen zu steigen, von gefährlichen Stellen in Schwimmbäder, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen.

Gäste, die diese gefährlichen Handlungen ausführen, werden unverzüglich aus der Einrichtung verwiesen, sollte es notwendig sein, auch unter Begleitung von Polizeiund Sicherheitskräften.

Darüber hinaus haben sie von den zuständigen Behörden eine Strafzahlung aufgrund eines schweren Gesetzesverstoßes nach Artikel 14 b) des Gesetzeserlasses 1/2020 in Höhe von 6.001 € bis 60.000 € zu erwarten.

Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass die Mitnahme von in den Lokalen ausgegebenem Essen und ausgeschenkten alkoholischen oder nicht alkoholischen Getränken verboten ist.